Aufgrund der Veröffentlichung des neuen Artikels 45, der Durchführungsverordnung (EU) 282/2011, die durch die EU-Verordnung 2018/2019 zur Bekämpfung von Betrug und Mehrwertsteuerhinterziehung eingeführt wurde und am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, bitten wir sie, bei den zukünftig an uns gestellten Produktlieferungen, folgende Unterlagen auszufüllen und an uns zurückzusenden,
• Unterzeichnete und abgestempelte Erklärung über die tatsächliche Lieferung der Waren im Bestimmungsland (diese Erklärung wird von Eterno Ivica zusammen mit der Rechnung zur Verfügung gestellt).
• Unterzeichnete und abgestempelte Kopie der CMR, mit der die Waren geliefert wurden.
Falls Sie die angeforderten Unterlagen nicht senden können, müssen wir leider für alle an sie adressierten Lieferungen eine extra Rechnung mit aufgeführter Mehrwertsteuer ausstellen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Wichtige mitteilung
November 11, 2019
2019-11-11T00:00:00+00:00
2019-11-13T10:16:16Z
by Eterno Ivica srl
Wichtige mitteilung an alle EWG Kunden
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